Schützen Sie Ihre Hinweisgeber angemessen und konform
Unternehmen müssen Hinweisgebersystem einrichten
Hinweisgebende Personen sind aufgrund des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) besonders zu schützen. Nach den neuen Regelungen müssen Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden ein Hinweisgebersystem implementieren.
Wir übernehmen für Sie die Funktion der ausgelagerten internen Meldestelle und stellen über das digitale Hinweisgebersystem SFC | HINWEISGEBERSCHUTZ einen effizienten und kostengünstigen digitalen Meldekanal bereit.
So schaffen Sie Vertrauen, Transparenz und Rechtssicherheit.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Digitaler Meldekanal
Wir richten Ihnen einen sicheren individuellen Meldekanal mit eigener URL und in Ihrem Corporate Design ein.
Vertraulich & anonym
Über unser Hinweisgebersystem können Compliance-Verstöße 100% anonym an Ihr Unternehmen gemeldet werden.
Professionelle Fallbearbeitung
Jede Meldung wird geprüft und überwacht. Wir übernehmen die professionelle Kommunikation mit den hinweisgebenden Personen.
Sicher & datenschutzkonform
SFC | HINWEISGEBERSCHUTZ wird in Deutschland entwickelt und gehosted. Es erfüllt höchste Sicherheitsstandards und die gesetzlichen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das Rechenzentrum ist ISO 27001 zertifiziert.
Leistungspakete
HINWEISGEBERSYSTEM
BASIS
EUR 39
1 – 99 Mitarbeiter
HINWEISGEBERSYSTEM
Professional
EUR 69
100 – 499 Mitarbeiter
HINWEISGEBERSYSTEM
ELITE
EUR 99
500+ Mitarbeiter
Vorteile des digitalen Hinweisgebersystems
Wir richten für Sie das Digitale Hinweisgebersystem als primären Meldekanal ein.
So wahren Sie die Vertraulichkeit der hinweisgebenden Personen und senken die Hemmschwelle für Meldungen, damit Compliance-Verstöße intern gemeldet werden können und nicht in die Öffentlichkeit gelangen.
Unsere Compliance-Experten prüfen eingehende Hinweise auf Relevanz und sorgen für eine reibungslose und rechtssichere Fallbearbeitung sowie für die professionelle Kommunikation mit den hinweisgebenden Personen.
Weitere mögliche Meldekanäle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz
Hinweisgebenden Personen sollen niederschwellige Meldekanäle bereit gestellt werden, damit die Meldung eines möglichen Compliance-Verstoßes einfach erfolgen kann. Daher können Unternehmen auch folgende Meldekanäle zusätzlich zum Digitalen Hinweisgebersystem SFC | HINWEISGEBERSCHUTZ nutzen: