Schützen Sie Ihre Hinweisgeber angemessen und konform

Unternehmen müssen Hinweisgebersystem einrichten

Hinweisgebende Personen sind aufgrund des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) besonders zu schützen. Nach den neuen Regelungen müssen Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden ein Hinweisgebersystem implementieren.

Wir übernehmen für Sie die Funktion der ausgelagerten internen Meldestelle und stellen über das digitale Hinweisgebersystem SFC | HINWEISGEBERSCHUTZ einen effizienten und kostengünstigen digitalen Meldekanal bereit.

So schaffen Sie Vertrauen, Transparenz und Rechtssicherheit.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Digitales Hinweisgebersystem als digitaler Meldekanal mit eigener URL
  • Benennung als Interner Beauftragter für den Hinweisgeberschutz für Ihr Unternehmen
  • Professionelle Kommunikation mit hinweisgebenden Personen
  • Unterstützung bei erforderlichen Folgemaßnahmen durch zertifizierte Compliance-Experten
  • Gesetzeskonforme Aufbewahrung, Archivierung und Löschung eingegangener Meldungen

Digitaler Meldekanal

Wir richten Ihnen einen sicheren individuellen Meldekanal mit eigener URL und in Ihrem Corporate Design ein.

Vertraulich & anonym

Über unser Hinweisgebersystem können Compliance-Verstöße 100% anonym an Ihr Unternehmen gemeldet werden.  

Professionelle Fallbearbeitung

Jede Meldung wird geprüft und überwacht. Wir übernehmen die professionelle Kommunikation mit den hinweisgebenden Personen.

Sicher & datenschutzkonform

SFC | HINWEISGEBERSCHUTZ wird in Deutschland entwickelt und gehosted. Es erfüllt höchste Sicherheitsstandards und die gesetzlichen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das Rechenzentrum ist ISO 27001 zertifiziert.

Leistungspakete

HINWEISGEBERSYSTEM
BASIS

EUR 39

1 – 99 Mitarbeiter

HINWEISGEBERSYSTEM
Professional

EUR 69

100 – 499 Mitarbeiter

HINWEISGEBERSYSTEM
ELITE

EUR 99

500+ Mitarbeiter

Nur für gewerbliche Kunden. Alle angegebenen Preise verstehen sich zzgl. jeweils aktuell gültiger gesetzlicher MwSt. Der Button „Jetzt bestellen“ leitet Sie direkt zur Bestellung bei SFC | Stephan Frank Consulting weiter.

Vorteile des digitalen Hinweisgebersystems

Wir richten für Sie das Digitale Hinweisgebersystem als primären Meldekanal ein.

So wahren Sie die Vertraulichkeit der hinweisgebenden Personen und senken die Hemmschwelle für Meldungen, damit Compliance-Verstöße intern gemeldet werden können und nicht in die Öffentlichkeit gelangen.

Unsere Compliance-Experten prüfen eingehende Hinweise auf Relevanz und sorgen für eine reibungslose und rechtssichere Fallbearbeitung sowie für die professionelle Kommunikation mit den hinweisgebenden Personen.

Weitere mögliche Meldekanäle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweisgebenden Personen sollen niederschwellige Meldekanäle bereit gestellt werden, damit die Meldung eines möglichen Compliance-Verstoßes einfach erfolgen kann. Daher können Unternehmen auch folgende Meldekanäle zusätzlich zum Digitalen Hinweisgebersystem SFC | HINWEISGEBERSCHUTZ nutzen:

Telefonische Meldung

Meldung per E-Mail

Postalische Meldung

Persönliches Gespräch (online / offline)