Informationen zur Abgabe einer Meldung als Hinweisgeber

Für allgemeine Beschwerden oder Fragen zu unseren Dienstleistungen wenden Sie sich bitte an unsere allgemeine Kontaktadresse oder Ihren Ansprechpartner!

Wenn Sie ein Ereignis beobachtet haben, das Sie melden möchten, haben Sie hier die Möglichkeit, Ihren Hinweis - natürlich auch vertraulich und anonym - zu übermitteln.

Die Bearbeitung Ihres Hinweises erfolgt aber meistens effektiver, wenn unser Beauftragter für den Hinweisgeberschutz und Fallbearbeitende Sie kontaktieren können und Sie hierfür Ihre Kontaktdaten angeben.

Wir verpflichten uns, Hinweisgeber zu schützen. Wir dulden keinen Druck auf Hinweisgeber oder deren Diskriminierung. Im Gegenzug gilt für die betroffene Person die Unschuldsvermutung, solange sie nicht wegen eines Verstoßes verurteilt worden ist. Sämtliche Informationen Ihrer Hinweises werden streng vertraulich behandelt.

Ihre Identität wird anderen Personen grundsätzlich nicht ohne Ihre vorherige und ausdrückliche Zustimmung offengelegt (Ausnahmen können insbesondere bei behördlichen Untersuchungen oder in Gerichtsverfahren gelten).

Bitte geben Sie nur solche Hinweise ab, von denen Sie sicher sind, dass die mitgeteilten Tatsachen der Wahrheit entsprechen. Von bewusst wahrheitswidrigen Behauptungen bzw. unwahren Tatsachen ist Abstand zu nehmen, weil dies u.U. eine Strafbarkeit für Sie als Hinweisgeber bedeuten kann. In Zweifelsfällen kennzeichnen Sie Ihre Meldung als Vermutung oder Aussage von Dritten.

Verfügbare Meldekanäle
Ihnen stehen verschiedene Meldekanäle zur Verfügung. Ihren bevorzugten Meldekanal können Sie frei wählen:

Online-Formular
Nutzen Sie hierfür das folgende Formular und füllen die Felder auf den nächsten Seiten aus und machen die entsprechenden Angaben zum Vorfall, den Sie melden möchten.

Meldungen per E-Mail
Eine Meldung eines Hinweises per E-Mail ist ebenfalls möglich. Beachten Sie bitte, dass eine solche Meldung nicht automatisch verschlüsselt bzw. anonymisiert erfolgt.

Richten Sie Ihre Nachricht an die E-Mailadresse:
buchholz-und-partner(at)hinweisgeberschutz.onl

Zur Verschlüsselung Ihrer Nachricht können Sie einen öffentlichen PGP-Key verwenden (bitte hier herunterladen).

Postalische Meldung
Die postalische Meldung eines Hinweises ist ebenfalls möglich. Richten Sie Ihren Hinweis bitte an:

Stephan Frank
SFC | Stephan Frank Consulting
Friedrichstrasse 3/4
D-37073 Göttingen

Sorgen Sie bitte für eine entsprechend vertrauliche Sendung (z.B. als verschlossenem Brief mit Vermerk „Streng vertraulich“).

Persönliche Meldung (Online-Meeting oder vor Ort)
Sprechen Sie unseren Beauftragen für den Hinweisgebrschutz gerne über die kostenfreie Rufnummer 08000 8888 7777 für die Terminvereinbarung für ein geschütztes Online-Meeting für die Abgabe Ihres Hinweises an.

Bitte beachten Sie die Nutzungshinweise für Hinweisgeber und unsere Datenschutzhinweise für das Hinweisgeber-System.

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